Seitenbereiche
Blick über steirische Hügellandschaft

Ihr Reiseführer in der Steuerlandschaft

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Inhalt

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Egger & Freidorfer Steuerberatungs-OG

Egger & Freidorfer Steuerberatungs-OG

Koloman-Wallisch-Platz 23/II 8600 Bruck a. d. Mur Österreich

Fax +43 3862 52358-25

Bleiben Sie informiert!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.